Der Regierungsentwurf zur Reform der Notfallversorgung liegt dem Bundestag als Drucksache 21/6808 vor. Am 9. September 2026 befasst sich der Ausschuss für Gesundheit in einer öffentlichen Anhörung damit. Der Entwurf verfolgt das richtige Ziel: Patienten sollen schneller der geeigneten Versorgung zugeführt, Rettungsdienste und Notaufnahmen entlastet und die Bereiche der Akut- und Notfallversorgung digital miteinander vernetzt werden. Wir haben den Entwurf aus der Sicht eines Unternehmens bewertet, das die dafür erforderliche digitale Verbindung entwickelt hat, und drei Punkte herausgearbeitet, die aus unserer Sicht über den Erfolg der Reform entscheiden.
Notfallreform 2026 – unser Positionspapier
Worum es geht
Drei Kernforderungen
Der Standard gehört auf die Verbindungsschicht
Der Entwurf sieht für das Gesundheitsleitsystem eine Kooperationsvereinbarung zwischen der örtlich zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung und dem Träger der Leitstelle vor. Bei rund 240 Leitstellen führt das zu einer entsprechenden Zahl bilateral ausgehandelter Anbindungen und damit zu einer neuen Fragmentierung, diesmal auf der Ebene der Schnittstellen. Wir schlagen stattdessen vor, Format, Inhalt und Verfahren der Fallübergabe bundesweit einheitlich auf einer gemeinsamen digitalen Verbindungsschicht zu regeln. Die Länder behalten dabei die Wahl ihrer Einsatzleitsysteme, Aufgabenträgerschaft, Standorte und Betriebsformen bleiben Ländersache. Geregelt wird allein die Übergabe.
Der Fall muss mit Daten übergeben und die Annahme bestätigt werden
Eine Weiterleitung des Anrufs genügt nicht. Übergeben werden der Notfalldatensatz, die Leitsymptome, die bisherige strukturierte Abfrage, die Dringlichkeit sowie Bild- und Videoinformationen und der Übergabegrund. Die aufnehmende Stelle bestätigt die Annahme im gemeinsamen Vorgang. Mit dieser Bestätigung ist die Übergabe abgeschlossen und die Leitstelle entlastet. Was danach geschieht – aufsuchender Dienst, Praxistermin, Rückfrage –, liegt in der Verantwortung der aufnehmenden Stelle und bleibt im Fall nachvollziehbar.
Der digitale Bürgerkanal ist die offene Flanke
Wie die Leitstellen der 112 und der 116 117 einen Anruf einschätzen – über eine strukturierte Abfrage, die zu einer einheitlichen Bewertung der Dringlichkeit führt –, wird in der Reformdebatte gründlich diskutiert. Der Weg der Information vom Hilfesuchenden zur Leitstelle bleibt dagegen weitgehend unbesetzt: Text und Echtzeittext, Video-Notruf, App und Bürgerportal kommen im Entwurf kaum vor. Dabei entscheidet dieser Weg darüber, was die Abfrage überhaupt einschätzen kann. Gleichzeitig läuft für die barrierefreie Notrufkommunikation eine unionsrechtliche Frist, die von dieser Reform unabhängig gilt und die Umrüstung der Notrufabfragestellen längstens bis zum 28. Juni 2027 zulässt. Der digitale Zugang der Bürger sollte deshalb Bestandteil der Reform sein und nicht ein späterer Nachtrag.
Stimmen aus der Anhörung
Kapitel 19 des Positionspapiers wertet die bis zum 3. September 2026 veröffentlichten Ausschussdrucksachen zur Anhörung aus, also acht schriftliche Stellungnahmen und 25 Änderungsanträge. Das Ergebnis stützt die Kernaussagen: Mehrere Stellungnahmen beschreiben unabhängig voneinander die Gefahr einer Fragmentierung durch Vereinbarungen je Leitstelle, der GKV-Spitzenverband hält die geplante Regelung für nicht ausreichend, um eine bundesweit einheitliche Notfallversorgung sicherzustellen, und mehrere Änderungsanträge verlangen bundeseinheitliche Standards für die Fallübergabe. Der digitale Bürgerkanal ist dagegen in keiner der Stellungnahmen und in keinem der Änderungsanträge ein eigenes Thema.
Das vollständige Papier
Das Positionspapier stellen wir Ansprechpartnern aus Leitstellen, Kassenärztlichen Vereinigungen, Verbänden und Politik auf Anfrage zur Verfügung. Sie erhalten dann die jeweils aktuelle Fassung, auf Wunsch zusammen mit der fünfseitigen Kurzfassung. Eine kurze Nachricht mit Haus und Anliegen genügt.
Rückfragen
Für Rückfragen und für die Anforderung weiterer Unterlagen erreichen Sie uns unter +49 3381 20 82 631 und info@npi-brandenburg.de.
